Update 2. April 2022

Auslaufen der Coronaverordnung zu 3. April 2022:

Ab Sonntag, den 3. April entfallen mit dem Auslaufen der CoronaVO und der darauf basierenden Nebenverordnungen viele Alltagseinschränkungen. Damit gibt es in Baden-Württemberg ab dem 3. April 2022 keine coronabedingten Einschränkungen im Trainings- und Spielbetrieb mehr – weder auf noch neben dem Platz!

Zwar entfällt die Maskenpflicht, dennoch weisen wir darauf hin, dass besonders in Innenräumen auch weiterhin freiwillig Maske getragen werden kann, um das Infektionsrisiko gering zu halten. (Veranstalter wie bspw. Sportvereine haben per Hausrecht weiterhin die Möglichkeit, ihren Gästen das Tragen einer Maske in Innenräumen vorzuschreiben.)

Die staatlichen Quarantäne- und Isolations-Regelungen bleiben bestehen. Für Kontaktpersonen von Infizierten besteht keine Quarantäne-Pflicht, wenn sie eine Auffrischungs-Impfung haben bzw. frisch doppelt geimpft oder genesen sind.

Die Pflicht zur Bestätigung der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben entfällt

Nachdem die gesetzlichen Verpflichtungen des Heimvereins zur Kontrolle der 2G/3G-Nachweise entfallen, besteht ab dem 3. April zunächst auch keine “Pflicht zur Bestätigung der Erfüllung der Vorgaben der Corona-VO" mehr. Das entsprechende Formular muss ab 3. April nicht mehr ausgefüllt und aufbewahrt werden

Verantwortliches Handeln ist weiterhin gefragt

Wir weisen darauf hin, dass angesichts der nach wie vor hohen Anzahl an Ansteckungen ein verantwortlicher Umgang mit den Lockerungen wichtig ist. Bezüglich coronabedingter Spielverlegungen wird die bisherige Absetzungspraxis fortgeführt, nach der Spielabsetzung nach Einzelfallbewertungen durch die verantwortlichen Verbandsmitarbeiter erfolgen.

Update 22. Februar 2022

Hintergrundinformation:

Am Dienstag den 22. Februar 2022, hat die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung verkündet und am Dienstagabend auch die Corona-Verordnung Sport angepasst. Die Grenzwerte des Stufenplanes wurden geändert. Demnach befindet sich Baden-Württemberg ab sofort in der Warnstufe, welche den Amateursport unter 3G-Bedingungen ermöglicht.

 

Mit der neuen Corona-Verordnung gilt ab dem heutigen Mittwoch, 23. Februar 2022, gilt für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc.) die 3G-Regelung, drinnen wie draußen. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

Diese rückt die Situation in den Krankenhäusern in den Fokus und differenziert zwischen drei Corona-Stufen. Während es in der Basisstufe bei den bisherigen Regelungen bleibt, sehen die Warn- und Alarmstufe auch für den Sport im Freien deutlich strengere Regelungen für nicht-immunisierte Personen vor.

  • Basisstufe (diese gilt im Moment): keine Einschränkungen für den Sport im Freien sowie Besucher*innen, 3G-Regelung mit Schnelltest für geschlossene Räume (z.B. Kabine).
  • Warnstufe: 3G-Regelung mit Schnelltest für Sport im Freien sowie Besucher*innen, 3G-Regelung mit PCR-Test für geschlossene Räume.
  • Alarmstufe: Teilnahme und Zutritt nur mit 2G-Nachweis (genesen oder geimpft)
  • Alarmstufe II: 2G-Regelung für Sport im Freien sowie Besucher*innen, 2G-Plus-Regelung für geschlossene Räume.

Maßgeblich ist die Situation in den Krankenhäusern, genauer die Anzahl der COVID-19-Patient*innen auf den Intensivstationen (AIB) sowie die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Diese beziffert, wie viele Personen je 100.000 Einwohner aufgrund von COVID-19 innerhalb von sieben Tagen stationär zur Behandlung aufgenommen wurden. Dabei gelten die folgenden Grenzen:

  • Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.
  • Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 4 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
  • Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 15 und ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Dabei gelten die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen und Bekanntmachungen. 

Seit Dienstag , 22. Februar 2022, gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung – wir befinden uns in der Warnstufe.

Mit der neuen Corona-Verordnung gilt ab dem heutigen Mittwoch, 23. Februar 2022, für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc.) die 3G-Regelung, drinnen wie draußen. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

Hygienekonzept:


  • 2G = geimpft oder genesen
    Schüler*innen bis 17 Jahre sind aktuell noch im Hinblick auf die Sportausübung im Freien von der 2G und in geschlossenen Räumen und die Nutzung von Kabinen ausserhalb der Ferien von der Nachweisplicht ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen. 
  • 2G+ = geimpft oder genesen und getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)
    Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G+ Regelung ausgenommen.    Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind, sowie für Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt.
  • 3G = geimpft, genesen oder getestet (Antigen- oder PCR-Test)
  • 3G+ = geimpft, genesen oder getestet (PCR-Test) /

Besonderheiten Hallentraining:

Vor und nach jedem Hallentraining ist die Halle für mindestens 10 Minuten durch öffnen der Fenster zu lüften.

Kontaktnachverfolgung:

Für die Kontaktdatenerfassung bitten wir wenn möglich die Luca App zu verwenden.

Ansonsten die Kontaktdatenformulare die Ausliegen.

Für unser Mannschaftstraining werden Teilnehmerlisten geführt!

Bestätigung zum 3-G Nachweis für Gastmannschaften

Hier können sich unsere Gastmannschaften die Nötige 3-G Bestätigung downloaden.

Bitte bringt den ausgefüllten Nachweis zum Spiel bei uns mit und übergebt ihn bei eintreffen vor Ort einem unsere Verantwortlichen! Vielen Dank!



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